Erhöhtes Kurzarbeitergeld
Sozialschutzpaket II: Das Kurzarbeitergeld wird zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 gestaffelt erhöht.
ArbeitnehmerInnen erhalten folgende Prozentsätze der Nettoentgeltdifferenz:
- ab dem 4. Bezugsmonat für einen Monat, in dem das Arbeitsentgelt um mindestens 50 Prozent reduziert ist, 70 bzw. 77 Prozent
- ab dem 7. Bezugsmonat für einen Monat, in dem das Arbeitsentgelt um mindestens 50 Prozent reduziert ist 80 bzw. 87 Prozent
Die Bezugsmonate werden für Monate mit Kurzarbeit ab März 2020 gezählt.
Weitere Informationen (insbesondere zur Rückrechnung) können Sie dem SAP-Hinweis 2924975 - KuG: Sozialschutzpaket II – Erhöhtes Kurzarbeitergeld ab dem 4. und ab dem 7. Monat entnehmen.
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